Beitrags- und Zahlungsordnung des ISV Rostock e. V.

 

 

1. Mitgliedsbeitrag

 

Der Mitgliedsbeitrag kann jährlich durch Beschluss auf der Jahreshauptversammlung neu festgelegt werden. Er wird für den Zeitraum vom 01.08. bis 31.07. des Folgejahres bemessen und beträgt zurzeit 65,00 €. Dieser Betrag berechtigt zur Teilnahme an einer Trainingszeit. Für jede weitere Trainingszeit erhöht sich der Beitrag um 25,00 €.

 

Sportler, die während des laufenden Geschäftsjahres Mitglied des Vereins werden, zahlen anteilig (5,00 € für eine Hallenzeit, für jede weitere 2,00 € pro Monat). Dieser Beitrag ist nach einer Probetrainingszeit von maximal drei Wochen zu entrichten. Während einer ruhenden Mitgliedschaft (ab 6 Monate), die im Voraus schriftlich angezeigt werden muss, entfällt die Beitragserhebung.

 

Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages kann bargeldlos durch Überweisung auf das Vereinskonto der Ostseesparkasse Rostock, BLZ: 130 50000, Konto- Nr.: 235002526 oder durch Sammel-kassierung durch den Verantwortlichen der Trainingsgruppen erfolgen.

 

Eine Beitragsrückerstattung für Mitglieder, die vor dem 31.07. aus dem Verein austreten, erfolgt nicht.

 

Für Sportler, die am Punktspielbetrieb teilnehmen wird ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 20,00 € erhoben, der die entsprechenden Unkosten hierfür deckt.

 

 

2. Aufnahmegebühr

 

Jedes neue Mitglied des ISV hat gleichzeitig mit der erstmaligen Zahlung des Mitgliedsbeitrages eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 5,00 € zu entrichten.

 

 

3. Zahlungstermin

 

Zahlungstermin für den Mitgliedsbeitrag ins der 31.10. eines jeden Jahres.

 

Erfolgt die Zahlung verspätet (nach dem 31.10.) werden pro Monat zusätzlich 5,00 € bis maximal 15,00 € berechnet.

 

Mitglieder, die in der Beitragszahlung säumig sind, können vom Training ausgeschlossen werden.

 

 

Diese Beitragsordnung gilt erstmalig für die Trainingssaison 2009/2010. Nachzahlungen sind wegen der Änderung bis spätestens 30.11.2009 zu leisten.