Beitrags- und Zahlungsordnung des ISV Rostock e. V.
1. Mitgliedsbeitrag
Der
Mitgliedsbeitrag kann jährlich durch Beschluss auf der Jahreshauptversammlung
neu festgelegt werden. Er wird für den Zeitraum vom 01.08. bis 31.07. des
Folgejahres bemessen und beträgt zurzeit 65,00 €. Dieser Betrag berechtigt zur
Teilnahme an einer Trainingszeit.
Für jede weitere Trainingszeit erhöht sich der Beitrag um 25,00 €.
Sportler,
die während des laufenden Geschäftsjahres Mitglied des Vereins werden, zahlen
anteilig (5,00 € für eine Hallenzeit, für jede weitere 2,00 € pro Monat).
Dieser Beitrag ist nach einer Probetrainingszeit von maximal drei Wochen zu
entrichten. Während einer ruhenden Mitgliedschaft (ab 6 Monate), die im Voraus
schriftlich angezeigt werden muss, entfällt die Beitragserhebung.
Die
Zahlung des Mitgliedsbeitrages kann bargeldlos durch Überweisung auf das
Vereinskonto der Ostseesparkasse Rostock, BLZ: 130 50000, Konto- Nr.: 235002526
oder durch Sammel-kassierung durch den Verantwortlichen der Trainingsgruppen
erfolgen.
Eine
Beitragsrückerstattung für Mitglieder, die vor dem 31.07. aus dem Verein
austreten, erfolgt nicht.
Für
Sportler, die am Punktspielbetrieb teilnehmen wird ein zusätzlicher Beitrag in
Höhe von 20,00 € erhoben, der die entsprechenden Unkosten hierfür deckt.
2. Aufnahmegebühr
Jedes
neue Mitglied des ISV hat gleichzeitig mit der erstmaligen Zahlung des Mitgliedsbeitrages
eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 5,00 € zu entrichten.
3. Zahlungstermin
Zahlungstermin
für den Mitgliedsbeitrag ins der 31.10. eines jeden Jahres.
Erfolgt
die Zahlung verspätet (nach dem 31.10.) werden pro Monat zusätzlich 5,00 € bis
maximal 15,00 € berechnet.
Mitglieder,
die in der Beitragszahlung säumig sind, können vom Training ausgeschlossen
werden.
Diese
Beitragsordnung gilt erstmalig für die Trainingssaison 2009/2010. Nachzahlungen
sind wegen der Änderung bis spätestens 30.11.2009 zu leisten.