Beitrags- und Zahlungsordnung
1. Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag kann jährlich durch Beschluss auf der Jahreshauptversammlung oder einer außerordentlichen Mitgliederversammlung neu festgelegt werden. Er wird entsprechend einem Geschäftsjahr für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12. des Jahres bemessen. Der Jahresbeitrag für die 1. Trainingszeit beträgt 72,00 €. Der Jahresbeitrag für die 2. Trainingszeit beträgt 30,00 €. Jede weitere Trainingszeit ist kostenlos.
Sportler, die während des laufenden Geschäftsjahres Mitglied des Vereins werden, zahlen anteiligen Mitgliedsbeitrag (6,00 € für die 1. Trainingszeit, für die 2. Trainingszeit 2,50 € pro Monat). Der Beitrag ist nach einer Probetrainingszeit von maximal drei Wochen zu entrichten.
Im Mitgliedsbeitrag sind unter anderem enthalten:
a) Entgelte für die Benutzung von Sportstätten
b) Mitgliedsbeitrag für den Stadtsportbund Rostock e.V.
c) Mitgliedsbeitrag für den Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e.V.
d) Sportunfallversicherung im Rahmen des Gruppenvertrages mit der ARAG
e) ggf. Erwerb und Instandsetzung von Sportgeräten und Zubehör
f) Gebühren und Auslagen für Turniere u.a. Wettkampfveranstaltungen (Voraussetzung: mind. 5 Vereinsmitglieder pro Team)
Sportler, die absehbar temporär Mitglied des Vereins werden wollen, vermerken dies auf dem Aufnahmeantrag und zahlen den Beitrag für den angegebenen Zeitraum. Eine Beitragsbefreiung ist beim Vorstand im Voraus schriftlich zu beantragen. Bei besonderen unvorhersehbaren Vorfällen entscheidet der Vorstand auf Antrag über Beitragserstattung bzw. -erlass. Während einer ruhenden Mitgliedschaft (ab 6 Monate), die im Voraus schriftlich angezeigt werden muss, entfällt die Beitragserhebung.
2. Punktspielbeitrag
Der Punktspielbeitrag kann jährlich durch Beschluss auf der Jahreshauptversammlung oder einer außerordentlichen Mitgliederversammlung neu festgelegt werden. Er wird entsprechend einer Spielsaison für den Zeitraum vom 01.08. bis 31.07. bemessen. Der Beitrag für die Punktspielsaison beträgt 25,00 €. Der Punktspielbeitrag deckt die entstehenden Unkosten für den Punktspielbetrieb (Schiedsrichter-Lizenzen, Spieler-Lizenzen, Entgelte für die Benutzung von Sportstätten bei Heimpunktspielen, ggf. Ordnungsstrafbescheide).
3. Aufnahmegebühr
Jedes neue Mitglied des ISV Rostock e.V. hat gleichzeitig mit der erstmaligen Zahlung des Mitgliedsbeitrages eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 5,00 € zu entrichten.
4. Beitragszahlung
Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages und ggf. der Aufnahmegebühr erfolgt bargeldlos durch SEPA_Lastschriftmandat auf das Vereinskonto bei der Ostseesparkasse Rostock. (IBAN: DE 98 1305 0000 0235 0025 26) Eine Beitragsrückerstattung für Mitglieder, die vor dem 31.12. aus dem Verein austreten, erfolgt nicht.
5. Zahlungstermin
Der Lastschrifteinzug sämtlicher Beiträge und Gebühren kann jährlich zum 31.03. oder halbjährlich zum 31.03. und 30.09. des laufendes Jahres erfolgen. Ist die Lastschrift nicht erfolgreich, werden dem Mitglied die dadurch entstehenden Gebühren berechnet. Mitglieder, die in der Beitragszahlung säumig sind, können vom Training ausgeschlossen werden.
6. Übergangsregelung
Für das Geschäftsjahr 2019 wird der anteilige Mitgliedsbeitrag für den Zeitraum 01.08. bis 31.12.2019 und ggf. der Punktspielbeitrag für die Saison 01.08.2019 bis 31.07.2020 entsprechend der bisherigen Beitragsordnung zum 31.10.2019 fällig. Dieser Beitrag ist per Überweisung auf das Vereinskonto bei der Ostseesparkasse zu zahlen. Mitgliedern, die den Beitrag für 01.08.2019 bis 31.07.2020 bereits komplett gezahlt haben, wird das Guthaben mit dem Einzug am 31.03.2020 verrechnet.
7. Schlussbestimmung
Die Änderung der Beitrags- und Zahlungsordnung wurde auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 12.09.2019 beschlossen. Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.